Vereinsstatuten

Pétanque Club
Bati Bati

mit Sitz in Zürich

1. NAME UND SITZ

Unter dem Namen PC Bati Bati besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich‍

2. ZWECK

Der Verein dient der sportlichen Freizeitbeschäftigung. Darüber hinaus soll die Freundschaft gefördert werden. Der PC Bati Bati versteht sich als konfessionsloser Verein und ist weder politisch ausgerichtet, noch gewinnorientiert. Wir engagieren uns, durch im öffentlichen Raum gelebte Boule-Kultur, für Inklusion und Diversität.

3. MITTEL

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt CHF 50.–. Diese können nach Einzahlung nicht zurückgefordert werden.Der jährliche Mitgliederbeitrag wird für folgende Zwecke verwendet:Generalversammlung (Kost und Logis)Willkommens-/EintrittsgeschenkWeb-DomainÜber den Mitgliederbeitrag für den kommenden Zyklus wird jeweils an der GV abgestimmt. Der Betrag wird vom Kassier an der GV eingezogen.

4. MITGLIEDSCHAFT

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, welche sich im Sinne des Vereinszwecks engagieren möchte und im Besitz von mindestens drei Boule-Kugeln ist. Diese müssen nicht zwingend zugelassen sein für die Teilnahme an Wettbewerben. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten / die Präsidentin zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand per Mehrheitsentscheid.

5. ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft erlischt - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod - bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

6. AUSTRITT UND AUSSCHLUSS

Ein Vereinsaustritt ist per Ende Kalenderjahr möglich. Das Austrittsschreiben muss persönlich oder per eingeschriebenem Brief mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten / die Präsidentin eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid, wobei das Mitglied den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen kann. An dieser wird per Mehrheitsentscheid aller anwesenden aktiven und passiven Vereinsmitglieder über den definitiven Ausschluss entschieden.

7. ORGANE DES VEREINS

Die Organe des Vereins sind:a) die Generalversammlungb) der Vorstand

8. DIE GENERALVERSAMMLUNG

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet zweimal jährlich statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mindestens vier Wochen  zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Änderungsanträge können spätestens eine Woche vor der Generalversammlung durch Mitglieder eingereicht werden. Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes und deren Stellvertretungenb) Festsetzung und Änderung der Statutenc) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtesd) Beschluss über das Jahresbudget (jeweils gegen Jahresende)e) Festsetzung des Mitgliedsbeitragesf) Behandlung der Ausschluss-RekurseAn der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Potentielle Neumitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

9. DER VORSTAND

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen, nämlich:  Präsident*in, Vizepräsident*in, Notar*in, Kassier*in, Sportchef*in Zusätzlich hat jedes Vorstandsmitglied genau eine Stellvertretung. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

(zuletzt aktualisiert am 05.06.2022)